AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der „Nachhilfeschule Lernwelt“

 

  1. Allgemeine Vertragsbedingungen

Die Termine für die Unterrichtsstunden werden von der Lehrkraft unter Berücksichtigung des Schüler-Wunsches festgelegt. Diese sind ohne weitere Terminabsprachen bindend.

Einem/einer Schüler/Schülerin bzw. einer Lerngruppe wird möglichst auf Dauer eine Lehrperson zugewiesen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen bestimmten Lehrer, wobei sich die Nachhilfeschule bemüht dem Wunsch des Kunden zu entsprechen.

 

  1. Fehlstunden

Im Falle einer nicht Wahrnehmung der Unterrichtsstunde ist die Nachhilfeschule gem. § 615 BGB nicht nachweisungspflichtig.

Die entschuldigten Fehlstunden melden die Eltern der Nachhilfeschule von Montag bis Freitag bis 09:00 Uhr und bei Schulveranstaltungen eine Woche, telefonisch unter 0211 – 38733927 oder per Mail an info@nachhilfeschule-lernwelt.de, im Voraus. Zu den entschuldigten Fehlstunden gehören aus Kulanzgründen nur krankheitsbedingte Ausfälle (gilt nicht in den Schulferien) sowie schulische Veranstaltungen und gelten nur für den Einzelunterricht (nicht für den Gruppenunterricht).  Die entschuldigten Fehlstunden können innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholt werden. Die Nachhilfeschule bestimmt die Nachholtermine. Tritt ein Schüler zum Nachholtermin nicht ein, verfällt dieser.

Bei Erkrankung einer Lehrkraft wird eine Vertretungskraft gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, wird der ausgefallene Unterricht seitens der Lehrkraft nach Absprache mit dem Schüler laut der in dem Vertrag angegebenen Unterrichtsform nachgeholt.

Die im Vertrag gebuchte Unterrichtsleistung wird in den Ferien (Schulferien der öffentlichen Schulen NRW, ausgenommen Sommerferien) angeboten. Bei einer Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Nachholtermin.

 

  1. Online Unterricht

Sollte der gebuchte Präsenzunterricht aufgrund von unvorhersehbaren Umständen wie der Coronavirus-Pandemie, einem Umzug oder einem Bahnstreik während des gebuchten Zeitraums nicht durchgeführt werden können, behalten wir uns das Recht vor, den Unterricht in dieser Zeit als Online-Unterricht anzubieten.

Falls der Kunde ausdrücklich ablehnt, am Online-Unterricht teilzunehmen, verfallen die gebuchten Stunden und werden nicht erstattet oder anderweitig kompensiert.

 

  1. Ferien

Die Nachhilfeschule ist das ganze Jahr durchgehend bis auf folgende Ausnahmen geöffnet:

a) Es findet kein Unterricht an gesetzlichen Feiertagen des Landes NRW, Rosenmontag sowie vom 24.12 bis zum 31.12 statt. Sollte ein Unterrichtstag auf einen oben genannten Tag fallen, so wird dieser nicht nachgeholt und es besteht kein Anspruch auf Zahlungsminderung.

b) Die im Vertrag gebuchte Unterrichtsleistung wird grundsätzlich auch in den Ferien angeboten. Um die Teilnahme in den Ferien zu sichern, soll die Familie eine Woche vor Beginn der Ferien Lernwelt über die Teilnahme informieren. In den Sommerferien werden nur drei Wochen (zur Hälfte) nach Absprache angeboten.

 

  1. Versicherung

Der Nachhilfeschule obliegt die Aufsichtspflicht lediglich für die gebuchte Unterrichtszeit in den Unterrichtsräumen.

 

  1. Vertragsdauer, Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Laufzeit geschlossen. Mit Einhaltung der Mindestlaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des folgenden Kalendermonats in schriftlicher Form per Post oder E-Mail gekündigt werden. Bei einer nicht rechtzeitigen Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Monat. Maßgeblich für die Berechnung der Kündigungsfrist ist das Datum des Eingangs der Kündigung bei der Nachhilfeschule.

 

  1. Zahlung

Die monatliche Unterrichtsgebühr ist bei Laufzeitverträgen jeweils zum ersten Werktag eines Kalendermonats im Voraus zu zahlen. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Nachhilfeschule berechtigt Vorzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Mahngebühren lt. Preisliste zu berechnen.

Die Zahlung ist aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelungen gem. §4 Nr. 21 a) UStG umsatzsteuerfrei. Sollte sich dies ändern, so ist die Nachhilfeschule berechtigt die anfallende Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

 

  1. Schlussbestimmungen, Datenschutz

Sollten einzelne Bestimmungen des Auftrages, dieser AGB oder der Preisliste unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung wird im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Regelung verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken. Mündliche Vereinbarungen, Vertragsänderungen, -ergänzungen und vertragliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. E-Mails erfüllen diese Voraussetzung nicht, es sei denn, sie sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Düsseldorf.

Mit der Erteilung des Nachhilfeauftrages erkennt der Auftraggeber diese AGB des Auftragnehmers als für das Vertragsverhältnis maßgeblich an.

Im Rahmen der Geschäftsbedingungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß § 33, Absatz1 und § 34 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz)

 

Stand: November 2023